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Was bedeuten die Zahlen in der Punktierung ?

Eine Punktierung von z.B. 7/6/8 bewertet in einer Skala von 1 (schlecht) bis 9 (außerordentlich) den

Ausdruck / Körperbau / Gang

eines Pferdes.

Dies gilt auch bei der Bewertung eines Fohlens bei der Fohlenschau. Aber die Punktierung ist nur ein Anhaltspunkt, Sie müssen das Pferd selbst anschauen. Mein Fohlen Salea bekam z.B. bei Körperbau "nur" eine 5, weil sie zu dem Zeitpunkt einfach zu fett war, was sich nun wieder erledigt hat, d.h. heute würde sie eine 7 bekommen. Entscheidend sind aus meiner Sicht die Punktierung der Gänge. Bei Ausdruck und Körperbau haben die Richter die Wahlmöglichkeit entweder am Ausdruck oder Körperbau abzuziehen, aber nicht an beidem gleichzeitig für den gleichen "Mangel". D.h. die ersten beiden Noten sind sehr individuell zu beurteilen und beide in Kombination zu sehen.

Desweiteren erhält der Besitzer die detailierten Ergebnisse des Feldtests, aus dem ersichtlich ist, wie sich die einzelnen Noten im Detail zusammensetzen.

Was ist der Feldtest ?

Meines Wissens gibt es bei keiner anderen Rasse so etwas wie den Feldtest. Der ist nicht das non plus ultra für die Entscheidung darüber, was die Qualität und Eigenschaft des Pferdes angeht, da wir auch bei den Freibergern "Nachzügler" haben (siehe Soprano ) und Sie das Pferd auf jeden Fall selber beurteilen müssen, aber bei keiner anderen Rasse hat der Käufer beim Kauf die Chance eine offizielle Bewertung eines Pferdes durch Richterspruch zu erhalten.

 

Verkaufspferde/Rodrigo/Rodrigo 13.JPG

Auszug aus dem Feldtestreglement: 

Art. 1 Ziel
Mit Hilfe des Feldtests werden beim Freibergerpferd Informationen über Exterieur (Typ und Gänge), das Verhalten, die Gesundheit sowie die Fahr- und Reiteignung erfasst. Die Resultate werden für die Selektion der Zuchtstuten, der Klassierung deren Mütter und Väter sowie zur Ermittlung weiterer zuchttechnischer Daten verwendet.
Der Feldtest dient auch zur Förderung und Vermarktung von Jungpferden.

Art. 2 Organisation
Die Feldtests unterliegen der Verantwortung des SFZV. Für die Ausführung gewisser Arbeiten ist die Herdebuchstelle beauftragt. Die Organisation der Feldtests wird Pferdezuchtgenossenschaften, Kantonal- und Regionalverbänden sowie weiteren interessierten Institutionen und Personen übertragen.
Die Organisation umfasst folgende Punkte:
2.1 Auf allen Plätzen müssen die Pferde auf einer Dreiecksbahn beurteilt (Exterieur und Gänge) sowie die Fahr- und die Reiteignung auf einem dem Zweck entsprechenden und für das Wohlbefinden der Pferde geeigneten Platz geprüft werden können.
2.2 Die Feldtests finden während dem ganzen Jahr statt, vorzugsweise jedoch in den Monaten März bis September.
2.3 Der Veranstalter garantiert eine ausreichende Anzahl Teilnehmer pro Feldtestplatz (mindestens 25 Pferde). Bei ungenügender Beteiligung behalten sich die Verantwortlichen vor, Feldtests abzusagen, bzw. zusammenzulegen.
2.4 Der Veranstalter publiziert den Feldtest, nimmt die Anmeldungen entgegen und erstellt einen Zeitplan. Das Veranstaltungsprogramm muss mindestens 10 Tage vor dem Prüfungsdatum den Konkurrenten und der Geschäftsstelle des SFZV zugestellt werden.
2.5 Die Richter werden von der Geschäftsstelle des SFZV bestimmt, aufgeboten und entschädigt. Deren Nomination und Ausbildung ist ebenfalls Angelegenheit des SFZV.

Art. 3. Zulassungsbedingungen
Zum Feldtest sind 3jährige Freibergerpferde zugelassen. Gleichaltrige Pferde anderer Rassen, in der Schweiz geboren und in Besitz eines offiziellen Identifikationspapieres, können ebenfalls teilnehmen. Die Resultate werden den entsprechenden Rassenorganisationen zu Verfügung gestellt.
Um an einem Feldtest teilnehmen zu dürfen, müssen Pferde in gutem Allgemeinzustand sein.
Aufgrund folgender Punkte kann einem Pferden der Start verweigert werden:
− schlechter Nähr- und/oder Sauberkeitszustand
− Verletzungen, klar erkennbare Krankheiten, Druckstellen, Lahmheit
− schlechter Hufzustand
− Verweigern des Aufhebens der Beine
Die teilnehmenden Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein. Jeder Veranstalter verlangt das Vorweisen, resp. kontrolliert die Impfbüchlein.
Der Rassenrichter entscheidet über die Zulassung eines Pferdes anlässlich der Exterieur-Beurteilung.
Pferde die nicht zum Test zugelassen sind, werden nicht als solche betrachtet, welche diesen nicht bestanden haben.
Die Zulassungsbedingungen zum Test sind demnach nicht Bestandteil zuchttechnischer Kriterien.

Art. 5. Prüfungsinhalt
Der Feldtest umfasst folgende Phasen:
5.1 Lineare Beschreibung und Beurteilung für die Herdebuchaufnahme
5.2 Verhaltenstest (fakultativ)
5.3 Fahren
5.4 Reiten
Alle Teilprüfungen müssen an derselben Veranstaltung abgelegt werden.

Art. 6. Bewertung
Die einzelnen Merkmale werden mit einer Note gemäss folgender Skala beurteilt:
9 = ausgezeichnet 8 = sehr gut 7 = gut 6 = ziemlich gut 5 = genügend 4 = ungenügend 3 = schlecht
2 = sehr schlecht 1 = nicht ausgeführt

Art. 7. Prüfungsablauf
Als gültig befunden wird ein Feldtest, welcher folgende Reihenfolge der Teilprüfungen aufweist: Exterieur-Beurteilung, Fahren sowie das Reiten am Schluss. Der Verhaltenstest wird in allen drei Teilprüfungen integriert.
7.1. Lineare Beschreibung und Beurteilung der Stuten für die Herdebuchaufnahme
Die lineare Beschreibung erfolgt gemäss offiziellem Formular des SFZV. Jedes Pferd wird gemessen (Widerristhöhe) und mit einer Note in den Merkmalen „Typ“, „Körperbau“ und „Gänge“ beurteilt.
Wallache werden ebenfalls linear beschrieben und gelten für die Zuchtwerteinschätzung ihrer Väter und Mütter.
7.2. Verhaltenstest
Für die Beurteilung des Verhaltens gelten die vom SFZV ausgearbeiteten Richtlinien.
7.3 Fahren
Beurteilt werden:
- das Verhalten des Pferdes während dem Anspannen (inkl. in die Landen stellen);
- das Anfahren
- das allgemeine Verhalten des Pferdes beim Fahren
- die Fahreignung, insbesondere die Lenkbarkeit, der Gehorsam und die Willigkeit
- die Annahme der Hilfen und die Durchlässigkeit
- der Schritt und der Trab
Jedes Pferd absolviert auf einem Viereck von 40 x 80 m (empfohlene Grösse) das Fahr-Dressurprogramm FEI 1, ohne Rückwärtsrichten. Auf Wunsch kann das Programm diktiert werden.
7.4 Reiten (Englisch oder Western)
Beurteilt werden:
- das Verhalten beim Auf- und Absitzen
- die Reiteignung (Rittigkeit, Verhalten) ohne Berücksichtigung des Ausbildungsstandes
- die Grundgangarten Schritt, Trab und Galopp. Erwünscht sind korrekte, raumgreifende, elastische und schwungvolle Bewegungen.
Die Pferde werden auf einem Viereck in Gruppen von max. 2 bis 4 Teilnehmern bewertet.

Art. 8 Ausrüstung
8.1. Beschirrung
- Fahrzaum
- Kummet- oder Brustblattgeschirr
- gebrochene und ungebrochene Trense oder glatte und gebogene Stangenkandarre oder gebrochene Stangenkandarre
- Hintergeschirr
- Rückhalteriemen

Nicht zugelassen sind:
- Karabinerhaken, ausser für die Zugstrangen (Sicherheits-Karabinerhaken)
- Drahttrense
- Andere, nicht obenaufgeführte Aufzäumungen
- Leitseil mit Karabinerhaken oder Leitseil aus Stoff
8.2. Fahrzeug
Das Fahrzeug kann ein- oder zweiachsig und muss in sauberem Zustand sein. Es muss solide gebaut und mit einer effizienten Bremse versehen sein, welche vom Fahrersitz aus bedient werden kann. Fahrzeuge mit mangelnder Funktionstüchtigkeit oder ungenügender Sicherheit werden nicht zum Start zugelassen.
Bei zweirädrigen Gefährten ist ein an den Landen fixierter Bauchriemen obligatorisch.
8.3 Reitausrüstung
Die Pferde können englisch oder im Westernstil geritten werden.
- Zugelassen werden gebrochene Metalltrensen oder gebisslose Zäumungen.
Eine Peitsche ist erlaubt.
Nicht zugelassen sind:
- jede Art von zusätzlichen oder mechanischen Hilfszügeln
- Sporen

Art. 9. Medikamenteneinsatz
Es ist verboten, Pferde durch unerlaubte Mittel (gemäss Liste SVPS) in der Leistung zu beeinflussen. Nötigenfalls können Dopingkontrollen vom SFZV oder von den Richtern angeordnet werden. Bei positivem Befund wird das Pferd disqualifiziert und der Besitzer hat die entstandenen Kosten zu tragen.

Art. 10. Auswertung der Resultate, Eintrag auf dem Identifikationspapier
Die Beurteilungen dienen der jährlichen Zuchtwertschätzung und Eigenleistungs-Indexberechnung.
Der Feldtest gilt als bestanden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
− Notendurchschnitt „ Fahren “ von mindestens 5, wovon keine Teilnote unter 3
− Notendurchschnitt „ Reiten “ von mindestens 5, wovon keine Teilnote unter 3
Die Richter erläutern dem Fahrer oder dem Reiter ungenügende Noten in Anschluss an die jeweilige Prüfung.
Die Resultate des Tests werden in geeigneter Form auf dem Identifikationspapier des Pferdes eingetragen.
Es ist möglich, nur eine Teilprüfung (Fahren oder Reiten) zu absolvieren. Ist dies der Fall, können die Resultat nicht zur Zuchtwerteinschätzung verwendet werden (Eintrag in eine Stud-Book-Klasse).